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Tipps der Woche: Lohnabrechnung

Tipp Lohnabrechnung: Versetzte Lohnsteueranmeldung

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Nach § 38 Abs. 2 EStG entsteht die Lohnsteuerschuld zu dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt - also zum Zeitpunkt der Auszahlung des Arbeitslohns. Für die Lohnsteuer gilt daher das Zuflussprinzip. Das bedeutet:

Bitte beachten Sie: Um die "versetzte Lohnsteueranmeldung" zu nutzen, wählen Sie in den Firmenstammdaten die entsprechende Einstellung. Zudem müssen Sie als Arbeitgeber mit dem Finanzamt hierzu eine Vereinbarung treffen.