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Tipps der Woche: Finanzbuchhaltung

Tipp Finanzbuchhaltung: Vorjahreskorrekturen buchen und vortragen lassen

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Korrekturen, die das abzuschließende Wirtschaftsjahr betreffen, buchen Sie in der Regel vor dem Abschluss der betreffenden Konten, z.B. die Korrekturbuchungen, die Sie von Ihrem Steuerberater erhalten. Aber auch nach dem Abschluss der Konten sind Vorjahreskorrekturen noch problemlos möglich.

Die Vorjahreskorrekturen buchen Sie periodengerecht im Arbeitsgebiet Buchen, in der Regel unter der Erfassungsart Soll/Haben. Wenn es sich um spezielle Buchungen zum Jahresabschluss handelt, die nicht in der UVA berücksichtigt werden sollen und nicht die Verkehrszahlen des Geschäftsjahres beeinflussen sollen, erfassen Sie diese in der 13. Periode (Abschlussperiode für manuelle Abschlussbuchungen). Zu diesen Buchungen gehören z.B. jährliche Abschreibungen, Rechnungsabgrenzungen oder Gewinnumbuchungen. Ob eine Buchung in der 13. Periode erfolgt, legen Sie für die Erfassungsgruppe fest, in der Sie die Soll/Haben-Buchung erfassen.

Nachdem die Buchungen abgeschlossen wurden, führen Sie den Jahresabschluss für die Konten über Belege / Jahresabschluss durch. Das tun Sie auch, wenn der Jahresabschluss bereits durchgeführt wurde, denn beim Wiederholen werden nur nachträglich gebuchte Werte berücksichtigt.