Pflegereform 2023: Wie Sie die neue Beitragsberechnung in der Pflegeversicherung meistern
Bereits ab 1. Juli 2023 sollen Arbeitgeber bei der Berechnung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung (PV) die Anzahl der Kinder berücksichtigen. So sieht es der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) vor. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Informationen zusammen.