Workation im Ausland

Workation: Informationen für Arbeitgeber

Die Digitalisierung macht es möglich: Immer mehr Beschäftigte möchten eine sogenannte Workation einlegen. Unser Autor erklärt, worauf Arbeitgeber hierbei achten sollten.

Im heutigen Arbeitsleben bedeutet Arbeit nicht mehr zwangsläufig, acht Stunden pro Tag im Büro zu verbringen. Immer mehr Führungskräfte und Angestellte erledigen ihre Aufgaben von zu Hause oder von unterwegs aus. Eine bei Beschäftigten inzwischen sehr beliebte Möglichkeit ist die Workation, die Verlagerung des Arbeitsalltages an einen schönen Ort. Arbeitgeber sollten jedoch einige grundlegende Dinge wissen, bevor sie diesem Trend folgen.

Was ist eine Workation?

Die Workation kombiniert Arbeit und Urlaub, also “work” und “vacation”. Anders als beim “Work and Travel” handelt es sich dabei jedoch nicht um verschiedene Jobs an verschiedenen Orten, sondern um die Fortführung der gewohnten Arbeit an einem anderen Ort.

Für wen ist eine Workation geeignet?

Dank der Digitalisierung ist es nicht nur digitalen Nomaden und Social-Media-Stars vorbehalten, von unterwegs aus zu arbeiten. Flexible Arbeitsmodelle machen es für verschiedene Berufsbilder möglich, den Arbeitsplatz weltweit aufzustellen. Dazu gehören IT-Berufe oder Tätigkeiten in den Bereichen Marketing und Kundenservice.

Welche Vor- und Nachteile hat eine Workation?

Eine Workation bietet Flexibilität und Entspannung für eine verbesserte Work-Life-Balance sowie eine inspirierende Umgebung zur Steigerung der Motivation und persönlichen Entwicklung. Networking und Teambuilding werden gestärkt, das Unternehmen gewinnt zudem an Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt. Allerdings kann eine Workation auch nach hinten losgehen, wenn beispielsweise die Kommunikation nicht funktioniert, unterschiedliche Zeitzonen die Zusammenarbeit erschweren, technische Probleme auftreten oder die Verlockungen des Urlaubs die Produktivität mindern.

Wie sieht es arbeitsrechtlich aus? 

Wenn im Arbeitsvertrag mobiles Arbeiten vereinbart ist, gilt dies zunächst nur für Arbeitsorte in Deutschland. Für Arbeit im Ausland, wie bei einer Workation, bedarf es einer Zusatz- oder Änderungsvereinbarung. Falls keine solche Vereinbarung besteht, unterliegt das Arbeitsverhältnis deutschem Recht. Lokale Gesetze am Arbeitsort, die den Arbeitnehmer besserstellen als deutsches Recht, können nicht vom deutschen Arbeitgeber ausgeschlossen werden. Die Auswirkungen auf das Arbeitsrecht bei einer Workation hängen von der Dauer des Aufenthalts im Ausland ab. Workations von bis zu vier Wochen erfordern keine Anpassungen.

Was ist hinsichtlich der Sozialversicherung zu beachten?

Um während einer Workation weiterhin in Deutschland sozialversichert zu bleiben, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die Workation darf nicht regelmäßig stattfinden und muss innerhalb der EU oder in Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen stattfinden. Regelmäßige Workations in einem EU-Land erhalten den deutschen Sozialversicherungsstatus, wenn die Mitarbeiter bei einem deutschen Arbeitgeber angestellt sind, in Deutschland wohnen und mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitsleistung in Deutschland erbringen. Bei Workations außerhalb der EU regeln vorhandene Sozialversicherungsabkommen die wichtigsten Dinge.

Welche Vorgaben zur Lohnsteuer gibt es? 

Arbeit im Ausland während einer Workation führt dort erst dann zur Steuerpflicht, wenn sie länger als 183 Tage im Jahr oder mehr als die Hälfte der Arbeitszeit dort stattfindet, ansonsten gilt das deutsche Lohnsteuerrecht. Ferner sind vorhandene Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.

Fazit

Workations sind in der modernen Arbeitswelt beliebt, bringen jedoch einige Herausforderungen mit sich. So müssen Arbeitgeber rechtliche Aspekte in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Lohnsteuer beachten. Zudem ist eine gründliche Planung unerlässlich, idealerweise unterstützt von erfahrenen Mitarbeitern oder externen Experten. Und schließlich sollte bedacht werden, dass Workations nicht für jeden Beschäftigten gleichermaßen geeignet sind.

 

Markus Matt
Autor dieses Beitrags
Markus Matt ist Fachjournalist Human Resources und Dipl.-Betriebswirt. Er ist seit 25 Jahren in der deutschen Personalszene unterwegs und hat die Branche aus verschiedenen Blickwinkeln kennengelernt. Mehr als ein Jahrzehnt war er Chefredakteur eines HR-Fachmagazins. Weiterhin hat er sich einen Namen als Autor und Moderator gemacht. Matt ist Inhaber einer Unternehmensberatung.

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Bildquellen: konstantin/stock.adobe.com (Beitragsbild), Markus Matt (Porträt)